15. In Frankreich….?
vorherige Frage zur AuswertungDas stimmt wohl nicht, das französische Deliktsrecht ist im Grundsatz nämlich sehr weit. Überspitzt lässt sich sagen: Zunächst wird für jedes für einen anderen nachteilige Verhalten gehaftet, dann aber diese Haftung wieder stark eingeschränkt. § 823 I BGB setzt hingegen zwingend eine Rechtsgutverletzung voraus!
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