Anders herum gedacht: Was würde wohl passieren, wenn Merkmale mit überschießender Innentendenz doch eine Entsprechung im objektiven Tatbestand hätten?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Noch deutlicher als beim Betrug sieht man das beim Diebstahl: Wenn statt der Zueignungsabsicht eine tatsächliche Zueignung verlangt würde, wäre der objektive Tatbestand nie erfüllt, denn Eigentum kann der Dieb durch die Wegnahme nie erwerben.
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