Worin unterscheidet sich der Irrtum gem. § 263 StGB von demjenigen des § 119 I BGB?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Beim strafrechtlichen Betrug wird es sich in aller Regel um einen Motivirrtum handeln, der von § 119 I BGB gerade nicht gemeint ist. Aber § 123 I BGB wird regelmäßig erfüllt sein.
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