Was muss zwischen Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung (vor-)liegen?
vorherige Frage nächste FrageNein, das ist nicht ganz richtig – die objektive Zurechnung ist ein Begriff bei Erfolgsdelikten. Bei Tätigkeitsdelikten ist diese in gewisser Weise schon in den Tatbestandsmerkmalen "mitgedacht".
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