8. Wo erfüllt der Besitz keinerlei Funktion?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Die Abtretung einer Forderung ist gänzlich unabhängig vom Besitzwesen. Einzige Ausnahme: beim gutgläubigen Erwerb unter Vorlage einer Urkunde (§ 405) dient der Besitz der Urkunde als Rechtsscheinträger.
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