2. Der Besitz wird allgemein als die tatsächliche Herrschaft über etwas verstanden. Was ist kein Kriterium zur näheren Bestimmung dieses Begriffs?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! In gewissen Konstellationen kann dieser zwar ausnahmsweise eine Rolle spielen, aber grundsätzlich kann auch der Dieb einer Sache im Besitz derselben sein.
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