15. Welcher (Rechts-)Philosoph spricht von einem sog. intelligiblen Besitz?
vorherige Frage zur AuswertungRichtig! Ein zentraler Begriff seiner Rechtslehre und ein Besitz, der nicht von Raum und Zeit abhängt. Wird von der h.M. als Eigentum verstanden, andere sehen den Begriff noch grundlegender. Damit geht der letzte Punkte an Sie!
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