11. Von den vielen Schriften zum Besitzrecht dürfte "Das Recht des Besitzes" als besonders hervorhebungswürdig gelten. Wer ist Autor dieser Schrift?
vorherige Frage nächste FrageNein, er war zwar nicht nur Strafrechtler, sondern auch Normentheoretiker. Zum Besitz hat er aber keine derartige Schrift verfasst.
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