Welche Aussage ist richtig?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Typischer Fall ist derjenige des gutgläubigen Erwerbs: der Veräußerer leistet hier regelmäßig Eigentum, welches ihm selbst aber gar nicht zusteht. Dem ehemaligen Eigentümer stehen dann üblicherweise Ansprüche u.a. aus Eingriffskondiktion zu.
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