LTO-Quiz zum Bereicherungsrecht II


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Frage 14

Die Rechtsordnung in welchem Land hat keinerlei bereicherungsrechtliche Regelungen?

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  • Ganz genau! Da sind Sie nicht in die Falle getappt. Der Gedanke, dass ungerechtfertigt verschobene Vermögenswerte herausverlangt werden können, ist in Europa weitgehend anerkannt. Die systematischen Unterschiede sind groß, so sind die bereicherungsrechtlichen Regeln im code civil deutlich verstreuter als im BGB. Aber alle der genannten Rechtsordnungen besitzen sie zumindest.

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