Unter welchen Voraussetzung sind Enteignungen, z.B. zu städtebaulichen Zwecken, möglich?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Natürlich ist das in Hinblick auf Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG nur mit einer Entschädigungsregelung möglich. Diese findet sich in den §§ 93 ff. BauGB
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