Welche Fallgruppe sollte Ihnen im Zusammenhang mit dem Abstraktionsprinzip bekannt sein?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Damit sind Fälle gemeint, in denen z.B. ein Irrtum nicht nur auf schuldrechtlicher, sondern auch auf dinglicher Ebene relevant wird. Umstritten ist, inwieweit man hier auf beiden Ebenen eine Anfechtung wirksam erklären kann.
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