Wenn ein erfüllungstauglicher Gegenstand untergeht, dann liegt Unmöglichkeit gem. § 275 I BGB nur dann vor, wenn ...
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht. Denn es ist anzunehmen, dass in diesem Fall weitere erfüllungstaugliche Gegenstände existieren
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.