9. Wann entfällt nach gesetzlicher Regelung die Zugbindung?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, so steht es in Art. 16 der Verordnung von 2009. Das größte deutsche Eisenbahnunternehmen ist in dieser Hinsicht aber kulant und lässt diese schon bei einer erwarteten Verspätung von 20 Minuten entfallen – dann darf man sogar höherwertige Züge benutzen. Voraussetzung ist aber, dass man dadurch die Verzögerung verringern kann.
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