5. Sie haben mindestens 120 Minuten Verspätung am Zielbahnhof. Was steht Ihnen zu?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau, der Punkt geht ebenfalls an Sie! Bei 2 Stunden Verspätung fahren sie also immerhin für die Hälfte, das ist ebenfalls in Art. 17 der EU-Verordnung geregelt.
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