15. Das AG Frankfurt a.M. hat im Jahre 2002 einem Fahrgast über 300 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil …
vorherige Frage zur AuswertungRichtig, das ereignete sich im Jahre 2000 mit Urteil im Jahre 2002 (AG Frankfurt a.M., Urt. v. 25.04.2002, Az. 32 C 261/01). Das Gericht hat ein Organisationsverschulden darin gesehen, dass im gesamten ICE wegen Problemen mit der Wasserversorgung nur eine Toilette funktionierte. Zu bereits etwa 100 Euro, die vorgerichtlich gezahlt wurden, kamen dann 300 Euro hinzu. Warum? "Die Bekl. hat […] tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit des Kl. beschädigt, indem dieser während zwei Stunden seinem dringenden Bedürfnis, auf die Toilette zu gehen, nicht nachkommen konnte."
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