12. Unter welchem Mindestbetrag gibt es keine Auszahlung der Entschädigung?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau, Artikel 17 III stellt es den Eisenbahnunternehmen frei, eine Bagatellgrenze von höchstens 4 Euro zu beschließen. Davon wurde – soweit ersichtlich – europaweit auch großzügig Gebrauch gemacht.
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