A will dem B einen Goldring schenken, den B jedoch irrtümlich als Sachdarlehen entgegennimmt. Ist nach Ulpian das Eigentum an dem Goldring übergegangen?
vorherige Frage nächste FrageNach BGB-Recht ist dies zweifellos richtig, denn es gilt das Abstraktionsprinzip, sodass der Irrtum auf schuldrechtlicher Ebene irrelevant ist. Ulpian war jedoch in einer berühmten Stelle anderer Meinung.
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