Was ist im Grundsatz unerlässliche Voraussetzung für das Vorliegen von mittelbarer Täterschaft?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! § 25 I Alt. 2 StGB meint vor allen die Fälle, bei denen der unmittelbare Täter straflos ist, weil das Unrecht vor allen Dingen vom mittelbaren Täter ausgeht.
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