Lange war der Start zum 1. Januar 2016 geplant, jetzt wurde die Einführung kurzfristig verschoben. Worum geht's?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. Grundlage für das beA ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Der Start des beA wurde nun verschoben, weil es laut Bundesrechtsanwaltskammer in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit ungenügend sei. Die Hintergründe können Sie hier nachlesen.
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