Seit wann dürfen Frauen in Deutschland alle juristischen Berufe ausüben?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, sehr gut! Ab 1909 durften Frauen im gesamten Deutschen Reich studieren und im Laufe der Jahre auch am juristischen Vorbereitungsdienst teilnehmen. Das "Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege" trat 1922. Die erste Rechtsanwältin Deutschlands – Maria Otto – wurde noch in diesem Jahr zugelassen.
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