Welche der folgenden Bestimmungen im BGB sind nicht im Zuge der Durchsetzung des Gleichberechtigungsgesetzes in den späten 1950er Jahren weggefallen?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt, Sie kennen sich richtig gut aus! Der hier genannte § 1356 BGB a.F. wurde erst 1977 im Zuge des ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts geändert. Seitdem regelt er, dass die Ehegatten den Haushalt einvernehmlich führen und beide uneingeschränkt berechtigt sind, erwerbstätig zu sein.
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