8. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück…
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Im Prinzip ein absoluter Klassiker in neuem Gewand. Um so etwas reißen sich die Prüfungsämter bekanntlich. Knapp und präzise nachlesbar unter Az. V ZR 282/20.
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