7. Gem. § 442 BGB sind die Rechte des Käufers bei einem Mangel ausgeschlossen, wenn er diesen bei Vertragsschluss kennt. Auf welchen Zeitpunkt ist abzustellen, wenn er durch einen zunächst vollmachtlosen Vertreter handelt, sodass die Wirksamkeit gem. § 177 I BGB von der Genehmigung abhängt?
vorherige Frage nächste FrageNein, nicht ganz. Noch ein Versuch?
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.