5. Kann ein Verkäufer mit einem Käufer wirksam vereinbaren, dass der vorkaufsberechtigte Mieter einen höheren Preis zu zahlen habe, als der Erstkäufer selbst?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Klingt erstmal ziemlich klar, der echte Fall war allerdings echt knifflig, weil er andersherum konstruiert wurde. Der Verkäufer sollte 10% Rabatt erhalten, sofern die Wohnung ohne Mietverhältnis übereignet werden sollte. Die Details gibt’s unter VIII ZR 305/20.
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