LTO-Quiz zu examensrelevanter Rechtsprechung aus dem Jahr 2022


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Frage 2

2. Um was für einen Vertrag handelt es sich beim Kauf einer Veranstaltungseintrittskarte über eine Vorverkaufsstelle?

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  • Richtig. Der BGH hatte zur Frage Stellung zu beziehen, welche Rechte der Käufer gegenüber einer solchen Vorverkaufsstelle hat. Trotz dieser Einordnung als Rechtskaufvertrag sah der BGH § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB anwendbar, wonach kein Verbraucherwiderrufsrecht bestehe, wenn es um Dienstleistungen zur Freizeitbetätigung geht – auch dann nicht, wenn es sich um eine pandemiebedingte Absage der Veranstaltung handelt. Noch mehr Examensrelevanz kann ein Fall kaum haben. Unbedingt nachlesen unter VIII ZR 317/21.

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