2. Um was für einen Vertrag handelt es sich beim Kauf einer Veranstaltungseintrittskarte über eine Vorverkaufsstelle?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Der BGH hatte zur Frage Stellung zu beziehen, welche Rechte der Käufer gegenüber einer solchen Vorverkaufsstelle hat. Trotz dieser Einordnung als Rechtskaufvertrag sah der BGH § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB anwendbar, wonach kein Verbraucherwiderrufsrecht bestehe, wenn es um Dienstleistungen zur Freizeitbetätigung geht – auch dann nicht, wenn es sich um eine pandemiebedingte Absage der Veranstaltung handelt. Noch mehr Examensrelevanz kann ein Fall kaum haben. Unbedingt nachlesen unter VIII ZR 317/21.
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