15. Wann ist die Tätowierung einer Bewerber:in beamtenrechtlich problematisch?
vorherige Frage zur AuswertungRichtig. Dann betreffe es nämlich ebenfalls ein verfassungsrechtlich relevantes Eignungsmerkmal. So der VGH Mannheim mit Beschl. v. 07.07.2022, 4 S 1317/22, der im konkreten Fall der Klägerin allerdings Recht gegeben hat und sie in ihren Rechten (Art. 33 II GG) verletzt sah.
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