14. Die Reichweite des Mitwirkungsrechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG…
vorherige Frage nächste FrageRichtig, so eine jüngere Entscheidung des BVerfG. Folglich steht das Recht einer Fraktion mit mindestens einem Vizepräsidenten vertreten zu sein, unter dem Vorbehalt der Wahl durch die Abgeordneten. Näheres gibt’s unter dem Aktenzeichen 2 BvE 9/20 (Beschluss des Zweiten Senats vom 22. März 2022).
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