Typische Examensklassiker wie die sukzessive Mittäterschaft vor dem BGH oder politisch Brisantes der letzten Jahre vor dem BVerfG: 2022 gab es wieder eine Menge Stoff für emsige Prüfer – mithalten ist angesagt!
1. Handelt es sich beim Besitz um ein "sonstiges Recht" gem. § 823 I BGB?
nächste FrageGanz genau! Ein absoluter Klassiker – den der BGH jüngst wieder hat aufleben lassen. In dem Fall ging es um einen Verkehrsunfall, der zur Beschädigung eines PKW geführt hatte, in dessen Eigentum sich der besitzende Kläger wegen einer Sicherungsübereignung allerdings nicht befand. Dabei bestätigte der BGH noch einmal die deliktsrechtliche Relevanz des berechtigten Besitzes und sieht diesen auch von § 7 StVG geschützt. Die sehr lesenswerten Ausführungen finden sich unter dem Aktenzeichen VI ZR 1215/20.
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