Was ist nach Ansicht des BVerfG eine klare Verletzung der Menschenwürde aus Art. 1 I GG?
vorherige Frage nächste FrageNein, dazu musste sich das BVerfG noch nicht äußern. Das VG Neustadt sah darin allerdings tatsächlich eine Verletzung der Menschenwürde, vgl. VG Neustadt v. 21.05.1992, Az. 7 L 1271/92.
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