Ihr achtjähriges Kind rutscht im Supermarkt auf einem Salatblatt aus und bricht sich den Arm. Haben Sie Schadensersatzansprüche gegen den Supermarktbetreiber? Falls ja, woraus?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Dem Kind stünden eigentlich noch keine eigenen (vor-)vertraglichen Ansprüche zu, denn regelmäßig ist es nicht selbst der potentielle Vertragspartner. Der BGH verbindet aber in seiner Entscheidung vom 28.01.1976 (Az. VIII ZR 246/74) die Lehren der c.i.c. mit den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und kommt so zu einem Schadensersatzanspruch des Kindes.
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