Analogien sind gar nicht so rar wie man meinen könnte. Welche Norm wurde vom BGH gleich in mehrfacher Hinsicht analog angewendet, um einen Ausgleichsanspruch zwischen Wohnungsmietern herzustellen?
vorherige Frage nächste FrageNein, aus § 1006 folgt kein Ausgleichsanspruch.
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