Wenn der Vorsatzschuldvorwurf entfällt, dann liegt wohl...
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. Denn das ist ein Begriff, den man außerhalb dieser Problematik wohl kaum lesen wird. Bei einem Erlaubnistatbestandsirrtum geht die h. M. davon aus, dass zwar Vorsatz vorliegt, aber jeder Vorsatzschuldvorwurf entfällt.
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