Ist der Ersatz für Schockschäden über § 823 I BGB möglich?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Das ist natürlich aber nicht die einzige Voraussetzung. Das grundlegende Urteil mit Erläuterung aller Voraussetzungen findet sich hier: BGH v. 11.05.1971, Az. VI ZR 78/70.
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