Der Selbstmord ist in Deutschland grundsätzlich straffrei, womit auch eine Teilnahme daran nicht möglich ist. Unter welchen Voraussetzungen kam der BGH dennoch zu einer Strafbarkeit des "Anstifters" in einer Selbstmord-Konstellation?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. So ähnlich lief es im Sirius-Fall (BGH v. 05.07.1983, Az. 1 StR 168/83) ab. Das Stichwort ist hier die Täterschaft "kraft überlegen Wissens". Somit lag nicht nur straffreie Anstiftung oder Beihilfe zum versuchten Selbstmord vor, sondern ein Mord in mittelbarer Täterschaft.
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