Kann § 816 I 1 BGB auch zur Anwendung kommen, wenn ein Dieb als Nichtberechtigter über fremdes Eigentum verfügt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Zwar ist die Verfügung des Diebes zunächst wegen § 935 I BGB unwirksam, kann aber vom Eigentümer genehmigt werden. Punkt für Sie!
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