Wer ist Bereicherungsschuldner im Falle des § 816 I 2 BGB?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Das ergibt sich zwar direkt aus dem Wortlaut, wird aber dennoch häufig verwechselt. Im Vergleich zu § 816 I 1 BGB wechselt also auch der Bereicherungsschuldner.
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