12. Wann wurde der sog. Edelmannfall entschieden?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Dort hatte der Beklagte die notarielle Beurkundung eines Vertrages durch ein bloßes "Edelmannversprechen" ersetzt. Die zentrale Frage war: Ist es möglich, die Regel des § 125 S. 1 BGB, also die Nichtigkeit, zu durchbrechen? Das Reichsgericht hat dies konsequent verneint, der BGH hat infolge ähnlicher Fälle teilweise anders entschieden. Die Grundproblematik ist noch heute aktuell: Kann innerhalb von Formvoraussetzungen abgewogen werden?
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