11. Irrtümer über Formvoraussetzungen ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Wenn das Rechtsgeschäft dadurch nichtig ist, dann muss es ohnehin nicht mehr angefochten werden. Im anderen – praktisch aber wohl seltenem Fall – kann es allerdings wegen der Natur als Rechtsfolgenirrtum gar nicht angefochten werden.
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