10. Die Klarstellungsfunktion besteht aus ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Die Abschlussklarheitsfunktion verfolgt ähnliche Ziele wie die Beweisfunktion. Die Klarstellungsfunktion soll aber vor allem inter partes wirken: Den Parteien soll klar sein, dass sie und mit wem und mit welchem Inhalt ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben.
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