Wenn ein Nicht-Deutscher sich im sachlichen Bereich eines Deutschen-Grundrechts betätigt, ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Das ist ein sehr wichtiger Anwendungsfall des Art. 2 I GG, denn viele Grundrechte gelten nur für Deutsche, sodass sich Ausländer nicht direkt auf diese Grundrechte berufen können, aber häufig einen vergleichbaren Schutz über Art. 2 I GG genießen.
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