Wann wird Art. 2 I GG mit einem erhöhten Schutzniveau gewährleistet?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Hier kollidiert die Existenz von Deutschengrundrechten mit dem allgemeinen Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV. Das BVerfG ist bislang wohl dieser dogmatischen Lösung hingeneigt.
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