Die allgemeine Handlungsfreiheit steht nicht nur weit vorne im Grundgesetz, aus ihr leiten sich auch so manche Rechte ab, die nicht ausdrücklich in der Verfassung verankert sind. Wie gut kennen Sie sich noch aus? Hier testen!
Art. 2 I GG schützt ...
nächste FrageRichtig – nach Art. 2 I GG ist das Recht geschützt, zu tun oder zu lassen, was man will.
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