Der Käufer kann von der Vorverkaufsstelle bei einer pandemiebedingten Absage einer Veranstaltung die Rückzahlung des Ticketpreises nicht (!) wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage verlangen ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Dieser Ersatz sei dem Käufer nach Ansicht des BGH nämlich regelmäßig zumutbar. Dazu näher unter VIII ZR 317/21.
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