Der Käufer kann von der Vorverkaufsstelle bei einer pandemiebedingten Absage einer Veranstaltung die Rückzahlung des Ticketpreises nicht (!) wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage verlangen ...
vorherige Frage nächste FrageNein, das stimmt nicht. Jedenfalls entspricht dies so nicht dem Tenor eines aktuellen BGH-Urteils.
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