Negative Bewertungen von Käufern auf Plattformen wie Ebay ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Vorallem dann, wenn sie unsachlich sind und Schmähkritik darstellen. Eine Bewertung mit dem Inhalt "Ware gut, Versandkosten Wucher!!" erfüllt diese Voraussetzung nach Ansicht des BGH allerdings noch nicht. Der Fall ist vor allem deshalb examensrelevant, da die AGB solcher Plattformen regelmäßig ein Sachlichkeitsgebot beinhalten. Details: BGH, VIII ZR 319/20.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.