Bei mehreren Beteiligten genügt das "Aufgeben der Tat" noch nicht, um einen Rücktritt vom Versuch anzunehmen. Vielmehr muss gem. § 24 II S. 1 StGB grundsätzlich die Vollendung der Tat verhindert werden.
vorherige Frage nächste FrageNein, kein Punkt für Sie.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.