LTO-Quiz zu aktueller Rechtsprechung VII


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Frage 12

Bei mehreren Beteiligten genügt das "Aufgeben der Tat" noch nicht, um einen Rücktritt vom Versuch anzunehmen. Vielmehr muss gem. § 24 II S. 1 StGB grundsätzlich die Vollendung der Tat verhindert werden.

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