Wann sind Daten gem. § 263a StGB "unrichtig" und "unvollständig"?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Das sind zwei zentrale Definitionen des Computerbetrugs gem. § 263a StGB, der bekanntlich beliebt in Prüfungen ist. Vor allen Dingen, wenn er nicht alleine begangen wurde, wie in BGH, 3 StR 93/22. Dort haben zwei Personen gemeinsam durch SEPA-Lastschriftverfahren unberechtigte Abbuchungen vornehmen lassen und damit den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllt. Sehr lesenswert!
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