Was ist keine Voraussetzung dafür, dass ein Vertrag Schutzwirkung zugunsten Dritter entfalten kann?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch: Gläubigernähe, Leistungsnähe, Erkennbarkeit für den Schuldner, Schutzbedürftigkeit des Dritten. Noch ein Versuch?
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